Darf die Hauptuntersuchung überzogen werden?
Grundsätzlich ist die HU 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Prüfung mehr als zwei Monate überzogen, ist eine vertiefte Prüfung durchzuführen. Darüber hinaus kann eine Überziehung von mehr als zwei Monaten zu einem Verwarnungsgeld bis hin zu einem Bußgeld und Punkten führen.
Der Untersuchungsbericht der HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren. Geht ein Prüfbericht verloren, kann durch Vorlage des Fahrzeugscheins oder -briefs, sowie Personalausweis (Führerschein, Reisepass, ...) eine Zweitschrift gefertigt werden. (Jedoch nur, wenn Sie auch zum Zeitpunkt der Untersuchung Auftraggeber bzw. Halter waren.). Mängel sollten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats behoben werden.
Für die HU benötigen Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Sonderräder).