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Hauptuntersuchung

Ein Termin hilft Wartezeiten zu vermeiden. Termine können telefonisch oder online vereinbart werden.

KFZ Hauptuntersuchung, Prüfbogen

Regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen

Der Gesetzgeber verlangt zur Gewährleistung der Sicherheit auf deutschen Straßen regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen. Unsere Prüfingenieure untersuchen Ihr Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit nach den gesetzlich geregelten Vorgaben gemäß §29 StVZO. Die Hauptuntersuchung (HU) und die Untersuchung des Abgassystems (AU) wurden früher getrennt voneinander durchgeführt, inzwischen werden sie in einer gemeinsamen Untersuchung abgedeckt.

Die Prüfung erfolgt nach genau definierten Untersuchungskriterien. Hat Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung bestanden erhält es die HU-Plakette, diese zeigt den Monat und das Jahr der erneuten Untersuchung an.

Prüfpunkte der Hauptuntersuchung

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Lichttechnische Einrichtungen
  • Teile der elektrischen Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • Umweltverträglichkeit
  • Sichtverhältnisse
  • Identifizierung des Fahrzeugs

Darf die Hauptuntersuchung überzogen werden?

Grundsätzlich ist die HU 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Prüfung mehr als zwei Monate überzogen, ist eine vertiefte Prüfung durchzuführen. Darüber hinaus kann eine Überziehung von mehr als zwei Monaten zu einem Verwarnungsgeld bis hin zu einem Bußgeld und Punkten führen.

Der Untersuchungsbericht der HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren. Geht ein Prüfbericht verloren, kann durch Vorlage des Fahrzeugscheins oder -briefs, sowie Personalausweis (Führerschein, Reisepass, ...) eine Zweitschrift gefertigt werden. (Jedoch nur, wenn Sie auch zum Zeitpunkt der Untersuchung Auftraggeber bzw. Halter waren.). Mängel sollten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats behoben werden.

Für die HU benötigen Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Sonderräder).

TÜV Süd

TÜV SÜD Auto Partner

Als TÜV Süd Auto Partner führen wir die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen in KFZ Werkstätten und natürlich an unseren drei Prüfstellen in Bonn, Bergheim und Erftstadt durch.

Alufelgen, Änderungsabnahme

Änderungsabnahmen

Eine Änderungsabnahme kann bereits nach geringfügigen Umrüstungen wie dem Wechsel von Felgen sowie Fahrwerksänderungen (z.B. Tierferlegung) erforderlich sein.

ADAC-Vertragssachverständiger

ADAC-Vertragssachverständiger

Ob Gebrauchtwagencheck oder Lichttest, als ADAC-Vertragssachverständiger verfügen wir über eine Vielzahl interessanter Leistungen. Bei technischen Fragen oder Problemen beraten wir gerne!