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Änderungsabnahmen

Sie benötigen eine Änderungsabnahme oder eine Begutachtung gemäß §21 StVZO?
Dann sind Sie bei uns richtig!

Änderungsabnahmen, Alufelgen

Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen erfordern in den meisten Fällen eine Änderungsabnahme nach § 19 III StVZO.

Eine solche Änderungsabnahme kann bereits nach geringfügigen Umrüstungen, wie dem Wechsel von Felgen sowie Fahrwerksänderungen (z.B. Tieferlegung), erforderlich sein.

Unsere Prüfingenieure begutachten die Änderungen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Bescheinigungen (z.B. Teilegutachten) und erstellen so das entsprechende Gutachten für die Eintragung und die Fahrzeugpapiere. Wir empfehlen Ihnen immer vorher zu klären, ob eine Änderungsabnahme vonnöten ist, bevor Sie signifikante Anpassungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen.

Besitzen Sie jedoch keine Prüfzeugnisse für die angebauten Teile, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.

Unsere Sachverständigen des technischen Dienstes (TÜV SÜD Auto Service GmbH) beraten Sie diesbezüglich gerne und erstellen für Sie das passende Gutachten.

Bei folgenden Änderungen kann eine Abnahme erforderlich sein:

  • Fahrwerksänderung
  • Sportauspuffanlagen
  • Einsatz anderer Scheinwerfer
  • Distanzscheiben
  • Sonderrädern
  • Sportlenkrädern
  • abgedunkelte Heckleuchten
  • Leistungssteigerungen

Was sollten Sie zur Änderungsabnahme mitbringen?

Als Fahrzeughalter sollten Sie für die erfolgreiche Durchführung einer Änderungsabnahme entsprechende Prüfzeugnisse vorlegen, wie zum Beispiel eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder das Teilegutachten eines akkreditierten Technischen-Dienstes. Sie können sich vorab bei uns informieren und dann gerne einen Termin für die Änderungsabnahme vereinbaren.

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Hauptuntersuchung

Als TÜV-Süd Auto Partner sind wir in der amtlichen Fahrzeugüberwachung tätig. Wir bemühen und stets Ihnen einen schnellen und freundlichen Service zu bieten.

ADAC Partner Vertragssachverständiger

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Ob Gebrauchtwagencheck oder Lichttest, als ADAC-Vertragssachverständiger verfügen wir über eine Vielzahl interessanter Leistungen. Bei technischen Fragen oder Problemen beraten wir gerne!

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