Unser Honorar (Haftpflichtschaden) berechnet sich in Anlehnung an die Schadenhöhe gemäß der aktuellen Honorartabelle des BVSK zzgl. erforderlicher Nebenkosten entsprechend dem JVEG. Unser Grundhonorar liegt knapp unter dem Honorarkorridor HB IV. Sollte eine ergänzende Stellungnahme zum Gutachten erforderlich sein, berechnen wir diese mit einem Pauschalhonorar von netto 120,00 EUR bzw. brutto 142,80 EUR.
Bei den angegebenen Sachverständigenhonoraren in der aktuellen BVSK-Honorartabelle und den Nebenkosten nach JVEG handelt es sich um Nettopreise. Für Endverbraucher gelten diese zzgl. der Umsatzsteuer gemäß § 12 UStG. in Höhe von 19 %.
Kraftfahrzeug-Sachverständige
... Ihr Expertenteam!
Girlitzweg 20
50829 Köln
Wir sind Ihr verlässlicher Dienstleister für Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen. Im Bereich des Sachverständigenwesens bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum.
Jeden 1. und letzten Samstag im Monat
09:00 - 12:30 Uhr
Gutachtentermine samstags nach Vereinbarung
Ing.-Büro Urbach KG
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