Das Schadengutachten
Das Gutachten eines qualifizierten KFZ-Sachverständigen dient der Beweissicherung, im Falle eines späteren Streits über den Unfallhergang. Das KFZ-Schadengutachten enthält, neben der Reparaturkalkulation, Angaben zum Fahrzeug, Schadenhergang, Reparaturweg sowie zu sämtlichen schadenrelevanten Werten. Der KFZ-Sachverständige ermittelt zusätzlich zu den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls den Restwert.
Das Gutachten ist die Grundlage der Höhe des Sachschadens, insbesondere auch bei fiktiver Abrechnung. Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Aus diesem Grund werden die Kosten für das Sachverständigengutachten durch den Unfallverursacher getragen. Unser Sachverständigenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle: BVSK: Informationen für Autofahrer Februar 2015