Unfallgutachten
Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Wir als KFZ-Sachverständige und das Gesetz stehen Ihnen helfend zur Seite. Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden samt aller unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet auch die Gebühren für den Sachverständigen.
Mittels eines fundierten Schadengutachtens unsererseits können Sie Ihren rechtlichen Anspruch gegenüber der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers vollständig nachweisen. Im Gutachten werden der Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, gegebenenfalls eine unfallbedingte Wertminderung sowie die entsprechenden Fahrzeugwerte ermittelt.